Das Bikeleasing bringt sowohl für Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile mit sich.
Bikeleasing ist wesentlich günstiger als ein Direktkauf. Der Anschaffungspreis kann um 36 % durch die Einsparung der Mehrwertsteuer, vergünstigte Versicherungsprämien eines Kollektivvertrages und Beteiligung des Arbeitgebers reduziert werden.
Das Bike-Modell
Das Unternehmen stellt interessierten Mitarbeitern zu attraktiven Bedingungen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Mit der Steuerreform ab 1.1.2020 wurde der Steuervorteil des E-Pkw auch dem Elektrofahrrad gewährt. So ist das Dienst-Fahrrad und Dienst-E-Bike nun klar vorsteuerabzugsfähig, und auch die Privatnutzung ist vom Sachbezug befreit.
Beim Fahrrad/E-Bike ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine Mitarbeitenden. Durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung erhält der Mitarbeitende einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält und somit die Teilnahme für den Arbeitgeber am Dienstfahrrad-Konzept kostenneutral und mit nur geringem Aufwand möglich ist.
Ggf. können durch den Betrieb attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden.